Bitte halten sie sich während Ihres Aufenthalts an folgende Regeln:

  • Außer an dem Ihnen zugewiesenen Tisch herrscht im gesamten Restaurant Maskenpflicht.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern am Tisch (wenn Personen aus mehr als zwei Haushalten zusammenkommen) bzw. beim Durchqueren des Gastraumes ist, wo es die baulichen Begebenheiten zulassen, einzuhalten.
  • Flüssigseife und Händedesinfektionsmittel stehen auf den Toiletten zur Benutzung in ausreichender Menge zur Verfügung. Bitte nutzen Sie dieses regelmäßig.
  • Der Aufenthalt im unmittelbaren Tresenbereich ist untersagt.
  • Bitte nehmen Sie die Hinweise unserer Mitarbeiter zum korrekten Verhalten ernst.
  • Wir setzen auch nur gültiges Gesetz um, damit wir eine möglichst unbeschwerte Zeit miteinander haben können.

Vielen Dank,
Christian Mätzler & Team

Hygienemanagement der Alois Gastronomie GmbH zur Eindämmung der COVID-19- Pandemie

  • Gäste werden an den Eingängen vor dem Betreten des Lokals durch gut sichtbar angebrachte und ausreichend große Schilder auf die Pflicht des Tragens einer Nasen- und Mundbedeckung hingewiesen. Die Umsetzung dieser Pflicht wird vom Personal kontrolliert.
  • Die Nasen- und Mundbedeckung darf ausschließlich während des Verweilens am Tisch entfernt werden. Zu jedem anderen Zeitpunkt besteht die Tragepflicht.
  • Gäste haben am Eingang, unter Berücksichtigung des Mindestabstandes, nach Betreten des Lokals zu warten, bis sie vom Servicepersonal platziert werden.
  • Eine eigenständige Platzsuche ist nicht gestattet.
  • Die Gäste sind verpflichtet, den ausgelegten Fragebogen zur Erfassung der Kontaktdaten (siehe Anlage) laut Verordnung des Bremer Senats vom 13.05.2020 auszufüllen.
    Diese Daten werden nach maximal drei Wochen vernichtet und zu keinerlei zweckfremden Vorgängen genutzt. Die Vorgaben der DSGVO werden hierbei eingehalten.
  • Türklinken, Handläufe und andere, von Personen berührte Flächen werden in regelmäßigen Abständen nach Bedarf, jedoch mindestens stündlich mit Flächendesinfektionsmittel desinfiziert. Dieses wird in der Anlage „Flächendesinfektion Corona“ dokumentiert.
  • Dieses gilt ebenfalls und im Besonderen für sämtliche sanitären Anlagen.
    Dieses wird in der Anlage „Flächendesinfektion Toiletten Corona“ dokumentiert.
  • Die laminierten Speisekarten werden nach jedem Gebrauch mit Flächendesinfektionsmittel desinfiziert.
    Zur Unterscheidung von kontaminierten und desinfizierten Speisekarten gibt es die Ablagefächer mit der Beschriftung „KONTAMINIERT“ und „DESINFIZIERT“.
  • Die Tische werden direkt nach Verlassen der Gäste mit Flächendesinfektionsmittel desinfiziert.
  • Benutzte Arbeitsmaterialien (z.B. EC- Terminal) werden nach Gebrauch mit Flächendesinfektionsmittel desinfiziert.
  • Eine Anweisung zum Desinfizieren von Oberflächen ist diesem Plan als Anlage beigefügt.
  • Auf Dekoration der Tische sowie Salz- und Pfefferstreuer, Pfeffermühlen und Zuckerspender wird verzichtet. Diese werden durch Einzelportionen ersetzt.
  • Besteck wird zuvor von einem Mitarbeiter unter Verwendung von Einmalhandschuhen in Servietten gewickelt und der Anzahl der Gäste am Tisch entsprechend an den Tisch gebracht.
  • Beim Servieren von Speisen und Getränken sowie dem Abräumen der Tische wird, wo möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Gast eingehalten.
    Beim Servieren und dem Abräumen tragen die Mitarbeiter eine Nase- Mund- Bedeckung.
  • Beim Bezahlvorgang halten die Mitarbeiter, wo möglich, einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern ein. Bargeld oder Karten zum Bezahlen werden nicht direkt von den Gästen entgegengenommen. Ebenfalls werden Karten, Kartenzahlungsbelege sowie Wechselgeld und Rechnungen nicht direkt an die Gäste ausgegeben. Für diese Vorgänge werden entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung gestellt (Bezahlteller, Tabletts, etc.).
  • Die Selbstbedienung und der Aufenthalt am Tresen sind den Gästen untersagt.
  • Es herrscht eine generelle Bedienpflicht am Tisch.
  • Um Menschenansammlungen möglichst zu vermeiden, werden, wo möglich, für Reservierungen feste Zeitfenster zur Ankunft vorgegeben.
  • Es werden folgende ausschließliche Ein- bzw. Ausgänge festgelegt:
    Von der Breite Str. aus lediglich Eingang, kein Ausgang.
    Von der Rückseite aus über den Parkplatz (Balkontür) lediglich Eingang, kein Ausgang.
    Von der Rückseite aus über den Parkplatz Nebenzugang lediglich Ausgang, kein Eingang.
    Die Ein- und Ausgänge sind gut sichtbar als solche gekennzeichnet. Die Gäste werden separat auf diese Regelung hingewiesen. Eine Einhaltung wird durch das Personal kontrolliert.
  • Der Abstand von 2 Metern zwischen den Tischen wird durch Bodenmarkierungen gewährleistet und kontrolliert.